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Kassenbonpflicht 2020 - Die Gesetze & Anforderungen

Kassenbonpflicht 2020 - Die Gesetze & Anforderungen

Seit dem 01.01.2020 gilt die Kassenbonpflicht (Belegausgabepflicht bzw. auch Belegausgabeverpflichtung), aber was genau ist damit gemeint und wie schreibt es das Gesetz vor, an was genau muss man sich dabei halten? Genau diese Fragen möchten wir in diesem Beitrag beantworten und noch wichtige Tipps mit auf dem Weg geben.

Kassenbon Pflicht - Wer ist betroffen?

Die Kassenbonpflicht betrifft zu Beginn alle Händler die ein elektronisches Kassensystem nutzen, Händler wie beispielsweise diese die am Wochenmarkt stehen, sind von dieser Pflicht ausgeschlossen, aber Achtung beim Absatz "Ausnahmen" wird deutlich gemacht, dass eigentlich doch jeder davon betroffen ist.

Gerade die folgenden Unternehmen haben Probleme bzw. fühlen sich genervt von der neuen Kassenbon Pflicht:

  • Kiosk
  • Bäcker
  • Gastronomie
  • Bars / Kneipen
  • Eiscafé
  • uvm.

 

Kassenbon Pflicht - Ausnahmen

Wichtig dabei ist, dass diese "Ausnahmehändler" trotz allem alle Verkäufe erfassen müssen, ob in schriftlicher oder digitaler Form, spielt dabei keine Rolle. Dazu ist der Händler auch am Wochenmarkt dazu verpflichtet ein Kassenbon auszuhändigen, wenn der Kunde einen wünscht. So sieht man schnell, dass das Gesetz auch einige "Fallen" beinhaltet, heißt es doch zunächst dass es Ausnahmen gibt, aber wenn der Kunde fragt, ist man trotzdem verpflichtet. Deshalb gilt, alle Händler sollten jetzt unbedingt handeln.

 

 

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